Antwort 19.11.2025 von Alois Rainer CSU
Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zu dem Thema Nutzhanf und dem von Ihnen genannten Vorhaben ist noch nicht abgeschlossen
Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zu dem Thema Nutzhanf und dem von Ihnen genannten Vorhaben ist noch nicht abgeschlossen
Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) regelt sowohl die Möglichkeiten des rechtlich zulässigen Umgangs mit Cannabis als auch klare Grenzen, insbesondere hinsichtlich Anbau, Besitz und Weitergabe. Eine Ausnahme für religiöse Zwecke sieht das Gesetz jedoch nicht vor.
Aus meiner Sicht macht der erste Bericht Mut, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen und evidenzbasiert nachzujustieren, wo es nötig ist.