Antwort 25.07.2022 von Marco Buschmann FDP
Die Grundsätze der Strafzumessung sind in Paragraph 46 Strafgesetzbuch geregelt.
Die Grundsätze der Strafzumessung sind in Paragraph 46 Strafgesetzbuch geregelt.
Wer solche Aufnahmen jedoch bewusst in seinen Räumlichkeiten zur Schau stellt (warum auch immer), darf sich vermutlich über kontroverse Auffassungen dazu nicht wundern - vielleicht sind sie sogar intendiert. Die Würde des Menschen (gleich welchen Geschlechts) ist unantastbar.
Das Engagement in unserer Gesellschaft (auch in der Politik) ist allen freigestellt
das glauben Sie ja wohl selber nicht.
Ein kleiner Nachtrag beim zweiten Lesen: Ich verteile meine Wahlkampfmaterialien nicht geschlechterspezifisch. Also den Pfannenwender bekommen von mir alle.