Antwort 02.03.2025 von Hakan Demir SPD
Einen Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben all jene, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können
Einen Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben all jene, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können
Der Bezug von Bürgergeld schließt die Möglichkeit zur eigenständigen Beantragung einer Erwerbsminderungsrente nicht aus.
Wer nur nicht arbeiten möchte, hat die Solidarität der Gemeinschaft nicht verdient.
So wie Sie mir Ihren Fall schildern, könnte die Ermessenseinbürgerung eine gute Möglichkeit in Ihrer Situation sein
Bezüglich der Mietpreisgrenze teile ich die Auffassung der CDU, dass eine solche dazu führen wird, dass Vermieter erforderliche Modernisierungen nicht mehr durchführen