Das Rentenrecht sieht unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen vom Erfordernis der Nachweiserbringung vor.
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Ebenso wie die Ansprüche und Anwartschaften aus der Sozialpflichtversicherung und der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung wurden zum 31. Dezember 1991 die Ansprüche und Anwartschaften aus den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR in die gesetzliche Rentenversicherung überführt. Für ehemalige Angehörige des Ministeriums für Staatssicherheit/Amtes für Nationale Sicherheit (MfS/AfNS) gelten dabei besondere - vom Verfassungsgericht ausdrücklich gebilligte - Einschränkungen
Mir persönlich sind Beweise für das, was Sie zu Herrn Spangenberg behaupten, nicht bekannt. Beweise ergeben sich mE auch nicht aus den von Ihnen angegeben Quellen.
(...) Sie sind das Vermächtnis der friedlichen Revolution in der DDR vor 30 Jahren. Ich begrüße das Konzept des Beauftragten für die Stasi-Unterlagen zur Überführung des Stasiunterlagenarchivs in das Bundesarchiv. Dabei ist maßgeblich, dass das Stasiunterlagengesetz als eigenständiges Gesetz bestehen und somit auch der Zugang zu den Akten für Bürger und Gesellschaft wie bisher erhalten bleibt. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage. Ich sehe die Errichtung der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) wie Sie als eine große Errungenschaft der Friedlichen Revolution und als wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung der DDR-Geschichte an. Ich verstehe Ihre Bedenken bezüglich der geplanten Überführung des Stasi-Unterlagen-Archivs in das Bundesarchiv und bin mir bewusst, dass es sich um ein sensibles Thema handelt. (...)