Antwort 20.01.2026 von Ilse Aigner CSU
Nachdem ich selbst betroffen bin, sehe ich es insbesondere im Blick auf nahe Verwandte wie Nichten und Neffen nicht für gerechtfertigt
Nachdem ich selbst betroffen bin, sehe ich es insbesondere im Blick auf nahe Verwandte wie Nichten und Neffen nicht für gerechtfertigt
Gesetzesänderungen bedürfen eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und der Zustimmung des Bundesrates. Somit kann Bayern das Erbschaftsteuerrecht nicht allein ändern.