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Sehr geehrter Herr Stegemann, können Sie die Diskrepanz zwischen Ihrer Forderung nach keinem Erbenschutz im Pflegefall und dem absoluten Erbenschutz bei Vermögen erklären?MfG Patrik B.

Albert Stegemann, Ihr Abgeordneter für das Emsland und die Grafschaft Bentheim
Albert Stegemann
CDU
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Frage von Patrik B. •
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Sehr geehrter Herr Stegemann, können Sie die Diskrepanz zwischen Ihrer Forderung nach keinem Erbenschutz im Pflegefall und dem absoluten Erbenschutz bei Vermögen erklären?MfG Patrik B.

Zitat:"Ein Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit kann es nicht geben"

https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/pflege-finanzierung-vermoegen-eigenleistung-reform-100.html

Art.14 GG besagt Eigentum verpflichtet, trotzdem verweigert die Union jegliche Anpassung bei der Erbschaftssteuer.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/erbschaftsteuer-debatte-unternehmer-100.html

Sollen Ihrem Vorschlag zufolge also „normale“ Erben enteignet werden, während Unternehmens- und Vermögenserben von jeglicher Erbschaftssteuer freigestellt werden sollen?

Warum unterstützen Sie die Steuerfreiheit beim Vererben von mehr als 300 Wohnungen wenn Sie im Pflegefall Erben enteignen wollen?

https://datenbank.nwb.de/Dokument/1090484/

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