Antwort 12.02.2024 von Bärbel Bas SPD
Grundsätzlich gilt für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes eine Pflicht zur Mäßigung und Zurückhaltung im politischen Bereich.
Grundsätzlich gilt für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes eine Pflicht zur Mäßigung und Zurückhaltung im politischen Bereich.
Innerhalb der Gesetzesreform werden auch die Anwendungshinweise entsprechend aktualisiert und ergänzt.
Aufgrund der zunehmenden Wartezeiten wegen der hohen Auslastung vieler Ausländer- und Einwanderungsbehörden in Deutschland weisen Sie aber auf ein wichtiges Problem hin, dem ich nachgehen werde.
Die Arbeiten am Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation gehen voran, ein genaues Datum der Kabinettbefassung kann ich Ihnen aber noch nicht nennen.
Sehr geehrter Herr B.,