Antwort 13.09.2021 von Stephan Brandner AfD
NEIN
NEIN
Wir sind der Überzeugung, dass eine Impfpflicht kontraproduktiv wäre und das Vertrauen der Menschen in den Impfstoff beschädigen würde.
Grundsätzlich spricht m. E. nichts dagegen, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch einer durch den Staat organisierten Arbeit nachgehen.
Die befristet Beschäftigten in Deutschland werden von den Betrieben als Spielball für Schwankungen in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung eingesetzt.
Gewerkschaftsbeiträge und Arbeitsrechtsschutzbeiträge können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.