Verpflichtet das Sozialstaatsprinzip nicht den fehlenden Mangel an Rechtskenntnis, Mittel für Gewerkschaftsbeiträge und einer Rechtsschutzversicherung nach dem Fürsorge- und Schutzgebot auszugleichen?

Dennis Rohde, MdB (SPD)
Dennis Rohde
SPD
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Frage von Manfred K. •

Verpflichtet das Sozialstaatsprinzip nicht den fehlenden Mangel an Rechtskenntnis, Mittel für Gewerkschaftsbeiträge und einer Rechtsschutzversicherung nach dem Fürsorge- und Schutzgebot auszugleichen?

Sehr geehrter Herr Rohde,
vielen Dank für Ihre Antwort.

Mein Vorschlag:
Die o.g. Arbeitnehmer werden in der Regel nach der Beendigung ihrer Arbeitsverhältnisse bei der Job-Agentur oder dem Sozialamt vorstellig. Da müssen sie umfangreich ihre Vermögensverhältnissen offenbaren. Die letzten Verdienstbescheinigungen sind Bestandteil der Prüfung. Es wäre daher ein Leichtes für die v.g. Stellen in die bestehenden Prüfprozesse den Arbeitsschritt der Prüfung des geldwerten Urlaubsanspruches einzugliedern und ggf. auch durchzusetzen.

Dennis Rohde, MdB (SPD)
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 04. September 2021 zur Absetzbarkeit von Gewerkschaftsbeiträgen und die Mühe, die Sie sich gemacht haben, mir zu schreiben. Als direkt gewählter Bundestagsabgeordneter für Oldenburg und das Ammerland antworte ich Ihnen sehr gerne darauf.

Was Sie vorschlagen, findet sich in der Gesetzeslage bereits teilweise wieder: Gewerkschaftsbeiträge und Arbeitsrechtsschutzbeiträge können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die Beiträge bei beiden Institutionen gelten als berufliche Ausgaben und sind daher im Steuerrecht als Werbungskosten zu behandeln.

Wie bereits in meiner vorangegangen Antwort zu diesem Thema angesprochen ist es mir wichtig, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Augenhöhe gegenübertreten können. Hier könnte ein Verbandsklagerecht der Gewerkschaften gegen Arbeitgeber Besserung schaffen, wenn die Arbeitgeber auf dem Schlichtungsweg nicht zur Einsicht gebracht werden können. Ich werde diesbezüglich das Gespräch mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz suchen, um dort eine Lösung zu finden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie wieder einmal Fragen zu diesem oder einem anderen Thema haben, stehen mein Team und ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dennis Rohde

 

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