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Es erreichen mich immer wieder und seit mehreren Jahren Schreiben zu diesem Thema von Bürgerinnen und Bürgern. Sie sind mit Ihrem Ärger nicht allein, und die FDP-Bundestagsfraktion setzt sich schon seit langem für eine gerechte Regelung ein.
Die Krankenversicherungspflicht gilt in Deutschland auch für Personen, die Bürgergeld empfangen. D.h. auch sie müssen Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse sein.
Der Bezug von Bürgergeld begründet für erwerbsfähige Leistungsberechtigte grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).