vielen Dank für Ihre Fragen. Grundsätzlich ist es so, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestags dafür gewählt sind, die Interessen der Bevölkerung zu repräsentieren. Jede Abgeordnete und jeder Abgeordneter ist laut Grundgesetz „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ (Art. 38 Absatz 1 Satz 2 GG).
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 06.03.2020 von Sabine Dittmar SPD
Antwort ausstehend von Madeleine Henfling BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Tobias Lemme BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Martin Sonneborn Die PARTEI
Antwort 16.09.2019 von Lars Klingbeil SPD
(...) herzlichen Dank für Ihre Frage. Auf Abgeordnetenwatch beantworte ich Fragen, die die Bürgerinnen und Bürger meines Wahlkreises an mich als Bundestagsabgeordneter stellen. (...)
Antwort 03.09.2019 von Katja Kipping Die Linke
(...) Das Grundgesetz formuliert in Art. 38 knapp und prägnant: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages [...] sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Insofern: Nein, kein Abgeordnete/r ist an Entscheidungen der Fraktion oder Lobbyistenwünsche gebunden, sondern er oder sie ist nur dem eigenen Gewissen verpflichtet. (...)