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Gemäß § 8 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nummer 3 der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KritisV) gehört der Airport Hamburg nach der bundesgesetzlichen Definition nicht zur Kritischen Infrastruktur.
Ich lehne den Bau, solange es keinerlei plausiblen Bedarfszahlen gibt, ab
Da wir von Die PARTEI vorhaben das bestehende U-Bahn Netzsystem ausbauen wollen erübrigt sich die Frage für das Bussystem.
Ich werde bei der nächsten Sitzung des Regionalen Projektbeirats teilnehmen und klar Stellung beziehen, dass sich der Flächenverbrauch von landwirtschaftlichen Flächen erheblich reduzieren muss
Ihre Forderungen machen Sinn, im Vordergrund steht die Elektrifizierung des Bahnverkehrs im Allgäu.