Antwort 11.11.2024 von Reinhard Houben FDP
Die Bundesnetzagentur hat keine Verhinderungsmöglichkeiten. Gefragt sind Netzbetreiber und Telekommunikationsanbieter. Die Politik bleibt an dem Problem dran.
Die Bundesnetzagentur hat keine Verhinderungsmöglichkeiten. Gefragt sind Netzbetreiber und Telekommunikationsanbieter. Die Politik bleibt an dem Problem dran.
Trotzdem sehen wir die Arbeit des Datenschutzbeauftragten der Stadt Hamburg hier nicht wirklich ausreichend gewürdigt.
Ich halte die Arbeit des HmbBfDI Thomas Fuchs für sehr wertvoll. Für konkrete Anliegen lade ich Sie gern zu einem persönlichen Gespräch in mein Büro ein.
Ich habe den Eindruck, dass die Behörde grds. gut funktioniert
Berlin ist wie viele andere Bundesländer der Ansicht, dass die bestehenden Regelungen im Rahmen der JI-Richtlinie ausreichend sind.