Antwort 13.08.2024 von Tanja Meyer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Da es hier um die Zeit nach der Geburt geht, ist die Anspruchnahme auch nur zu diesem Zeitpunkt (Geburt) möglich. Elternzeit kann aber jetzt genutzt werden.
Da es hier um die Zeit nach der Geburt geht, ist die Anspruchnahme auch nur zu diesem Zeitpunkt (Geburt) möglich. Elternzeit kann aber jetzt genutzt werden.
Meines Wissens sind im Herbst weitere Beratungen geplant. Mehr Informationen bekommen Sie bei den MdBs.
Es ist noch unklar, ob die Familienstartzeit bis zur Wahl umgesetzt werden kann. Wir werden auch im nächsten Bundestag für die zügige Umsetzung eintreten.
Analog zum aktuellen Kindergeld sollen Studierende im Erststudium bis zum Alter von 25 Jahren den Kindergarantiebetrag der Kindergrundsicherung erhalten können.