Antwort 07.09.2021 von Joachim Ebmeyer CDU
Alle Arzneimittel, die eine positive oder auch negative Wirkung auf ein Tier haben können, müssen durch einen Tierarzt verordnet werden.
Alle Arzneimittel, die eine positive oder auch negative Wirkung auf ein Tier haben können, müssen durch einen Tierarzt verordnet werden.
Bis zuletzt haben wir uns dafür eingesetzt, den Einsatz von Humanhomöopathika bei nichtlebensmittelliefernden Tieren durch Tierheilpraktiker*innen zu ermöglichen.
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig bislang wenig beachtete und vergleichsweise gering bezahlte Kräfte in den sogenannten systemrelevanten Berufen im Vergleich mit anderen Branchen sind und an Relevanz und damit an Wichtigkeit gewonnen haben.

