Morgen, am 19. Januar, werden wir sie im Bundestag beschließen. Es ist geplant, dass sie drei Monate nach Beschluss durch den Bundesrat in Kraft tritt, das wird im Mai oder Juni 2024 sein.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 18.01.2024 von Hakan Demir SPD
Antwort 11.06.2024 von Hakan Demir SPD
Natürlich sind Sie nach Personenstandsänderung weiterhin Elternteil Ihres Kindes.
Antwort 08.07.2024 von Jan Plobner SPD
Das Selbstbestimmungsgesetz hat keine Auswirkungen auf laufende Asylverfahren
Antwort 26.01.2024 von Falko Droßmann SPD
Derzeit finden im parlamentarischen Raum noch detaillierte Verhandlungen über alle Frage- und Problemstellungen des vorgelegten Gesetzentwurfes statt. Leider kann ich Ihnen noch keine konkreten Details zu diesen Verhandlungen mitteilen.
Antwort 03.06.2024 von Nicole Bauer FDP
Grundsätzlich unterliegt dem geltenden Recht zufolge die Geschlechtszugehörigkeit einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört.
Antwort 05.07.2024 von Ulle Schauws BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Generell unterliegt die Geschlechtszugehörigkeit einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört