Wir haben schon sehr früh im Verfahren zum Bürokratieentlastungsgesetz IV darauf aufmerksam gemacht, dass die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen ein Problem darstellt, insbesondere für die Aufklärung von Steuerbetrugsfällen wie Cum-Ex und Cum-Cum.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 20.02.2025 von Jamila Anna Schäfer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 22.10.2024 von Lisa Badum BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es darf keinen Freifahrtschein für Milliardengeschäfte und kriminelle Machenschaften geben.
Antwort 14.10.2024 von Marco Buschmann FDP
Derzeit ist ein großes kompetentes Team von Staatsanwälten mit den Ermittlungen betraut, das konsequent an der Aufdeckung der Cum-Ex Geschäfte arbeitet. Dies hat bereits zu Verurteilungen geführt.
Antwort ausstehend von Manfred Lucha BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 20.10.2024 von Matthias Miersch SPD
Die angeführte Beurteilung des Gesetzes teile ich nicht. Laufende Ermittlungsverfahren werden nicht wie genannt beeinträchtigt.
Antwort 07.10.2024 von Marco Buschmann FDP
Finanzkriminalität ist kein Kavaliersdelikt, sondern schadet uns allen. Sie kostet den deutschen Staat jährlich einen hohen Milliardenbetrag und untergräbt das Vertrauen in die Integrität des Standortes Deutschland. Deshalb gilt: Voller Einsatz gegen Finanzkriminalität.