Antwort 24.10.2023 von Joachim Herrmann CSU
Zusammengefasst lässt sich daher feststellen, dass jede eingehende Beschwerde ernst genommen, sorgfältig geprüft und beantwortet wird.
Zusammengefasst lässt sich daher feststellen, dass jede eingehende Beschwerde ernst genommen, sorgfältig geprüft und beantwortet wird.

Die Aufgaben der Zollverwaltungen und seiner Beschäftigten unterliegen der Anwendung von Zwang nur im gesetzlichen Rahmen.
Die Institutionen Polizei und Zoll dürfen selbstverständlich in keinem Fall unangemessene, physische Gewalt anwenden, ...
In der Zollverwaltung bestehen umfangreiche inner- und außerbehördliche Beschwerdemöglichkeiten, um eventuelles Fehlverhalten überprüfen zu lassen.