Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Pressefoto
Antwort 11.03.2020 von Hans-Jürgen Thies CDU

ch bedauere das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020 sehr, welches das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe (§ 217 StGB) für nichtig und verfassungswidrig erklärte. Ich stehe hinter dem Vorhaben des Gesetzgebers, Formen von Sterbehilfe, die von dubiosen Vereinen - teilweise auch gegen Geldleistung - angeboten werden, zu verhindern.

Portrait von Dennis Gladiator
Antwort 22.01.2020 von Dennis Gladiator CDU

(...) Das Ziel der CDU sind deutlich günstigere und attraktive Fahrpreise, denn der HVV liegt bundesweit bei den Preisen an der Spitze. Ziel ist letztlich ein 365-Euro-Ticket für alle. (...)

Jens Spahn
Antwort 12.11.2019 von Jens Spahn CDU

Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten - also zumindest der Name, die Anschrift und eine E-Mail-Adresse - meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind.

Portraitbild eines bärtigen Mannes mit Brille.
Antwort 22.05.2019 von Friedrich Jeschke Volt

(...) > Aktive Euthanasie lehnt Volt ab – mit einer einzigen Ausnahme: Wenn eine Person alle Voraussetzungen für Selbsttötung mittels Sterbehilfe erfüllt, (...)

Prof. Dr. Claudia Schmidtke (CDU)
Antwort 04.06.2019 von Claudia Schmidtke CDU

(...) Die Selbsttötung und die nicht geschäftsmäßige Beihilfe hierzu sind straffrei, was dem verfassungsmäßig verbürgten Selbstbestimmungsrecht entspricht. Zugleich ist rechtlich klargestellt, dass der Patientenwille, wie er etwa über eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder eine Versorgungssplanung ausgedrückt ist, zu beachten ist, auch wenn dies die Ablehnung oder Beschränkung oder den Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen bedeutet. (...)

Frage von Hans C. • 20.05.2019
Frage an Daniela Kolbe von Hans C. bezüglich Recht
Portrait von Daniela Kolbe
Antwort 19.06.2019 von Daniela Kolbe SPD

(...) Meiner Meinung nach hat der Gesetzgeber damals den Fokus zu sehr auf den Lebensschutz gegenüber der Selbstbestimmung gerichtet. Man hatte laut Gesetzesbegründung die Befürchtung, eine gesellschaftliche Akzeptanz des Suizids würde Druck auf alte und kranke Menschen ausüben, niemandem „zur Last zu fallen“. Oft wurde auch vor einem sog. (...)