Antwort ausstehend von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort ausstehend von Carsten Linnemann CDU
Antwort 24.04.2024 von Andrew Ullmann FDP
Die klinische Wirksamkeit der „Abnehmspritze“ ist gegeben und deshalb kann sie als ein Teil eines ärztlich geleiteten Behandlungsplans genutzt werden.
Antwort 17.04.2024 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das deutsche Gesundheitssystem sieht vor, dass Krankenkassen diejenigen Leistungen erstatten dürfen, die einen nachweisbaren gesundheitlichen Nutzen für Patientinnen und Patienten haben. Ob ein solcher Nutzen vorliegt, entscheiden die Gremien der Selbstverwaltung nach intensiver Prüfung.
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Antwort 24.04.2024 von Beate Walter-Rosenheimer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Anders als häufig dargestellt werden homöopathische Leistungen nicht grundsätzlich von allen Kassen als Regelleistung übernommen. Vielmehr handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung, die einige Kassen anbieten