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(...) Wir haben gerade erst mit dem 3. Waffenrechtsänderungsgesetz die Vorgaben der EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt und sehen deshalb keinen Grund für weitere Änderungen des Waffenrechtes. (...)
(...) Als Abgeordneter fühle ich mich Recht und Gesetz verpflichtet, nicht aber den Richtlinien einer Organisation. (...)
Hierbei spielt die ursprüngliche Herkunft der Eltern grundsätzlich keine Rolle, insbesondere, da es sich hierbei nicht um Angaben handelt, die zu den sogenannten „Pflichtpersonalien“ bei der Identitätsfeststellung durch die Polizei gehören.