Derzeit ist ein großes kompetentes Team von Staatsanwälten mit den Ermittlungen betraut, das konsequent an der Aufdeckung der Cum-Ex Geschäfte arbeitet
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Wir drängen als Grüne darauf, dass die Behörden Finanzunternehmen im Hinblick auf Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte mit höchster Priorität prüfen.
Die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist führt nicht zu einer Gefährdung der Aufklärung von Steuerhinterziehung über sogenannte Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte.
In den Verhandlungen ist es uns Grünen gelungen, Schlimmeres im Hinblick auf die Aufbewahrungsfristen abzuwenden und gewisse Verbesserungen zu erreichen. So konnten wir durchsetzen, dass die Verkürzung der Fristen bei den für Cum-Ex/Cum-Cum relevanten Finanzinstitutionen erst später, ein Jahr nach den übrigen Branchen, in Kraft tritt.
Bei schweren Steuerstraftätern ist eher nicht davon auszugehen, dass stets eine korrekte und vollständige Buchführung erfolgt. Hieran ändert auch die kürzere Aufbewahrungsfrist nichts.