Antwort 22.04.2024 von Marco Buschmann FDP
Die Grundlage unseres funktionierenden Rechtsstaats ist die Unabhängigkeit der Justiz. Unser Grundgesetz garantiert insbesondere auch die Unabhängigkeit von Richtern.
Die Grundlage unseres funktionierenden Rechtsstaats ist die Unabhängigkeit der Justiz. Unser Grundgesetz garantiert insbesondere auch die Unabhängigkeit von Richtern.
Der Deutsche Bundestag ist nicht verpflichtet, verfassungswidrigen Gesetzentwürfen und Anträgen zuzustimmen und somit zu beschließen.
Die CDU/CSU-Fraktion will die Einsetzung des Untersuchungsausschusses zur Steueraffäre „Scholz/Warburg“ nun vor dem Bundesverfassungsgericht erstreiten
Entscheidend bleibt die Frage, ob Herr Harbarth aufgrund seiner bisherigen Tätigkeit als Anwalt und Politiker für dieses Amt geeignet ist.
Selbstverständlich sollen Untersuchungsausschüsse mit dem verfassungsmäßig größtmöglichen Untersuchungsauftrag eingesetzt werden