Antwort 03.02.2021 von Joachim Herrmann CSU
(...) Die von Ihnen geforderte Lösung einer Versammlungsauflösung mit Zwang würde sowohl den verfassungsrechtlichen als auch den polizeitaktischen Grundsätzen nicht gerecht. (...)
(...) Die von Ihnen geforderte Lösung einer Versammlungsauflösung mit Zwang würde sowohl den verfassungsrechtlichen als auch den polizeitaktischen Grundsätzen nicht gerecht. (...)

Sehr geehrter Herr Kühnhold,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
(...) Polizeiliche Einsatzmaßnahmen werden immer auf der Grundlage der konkreten Beurteilungen der Lage vorbereitet. Bei Eingriffsmaßnahmen ist stets Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit der jeweiligen Maßnahme durch die Polizei im Einzelfall vor Ort zu prüfen. (...)
(...) Ich frage mich manchmal, ob der Rechtsstaat in Sachsen wirklich noch so funktioniert, wie er sollte. (...)