Antwort 10.07.2026 von Simone Borchardt CDU
Psychische Versorgung muss sich am Bedarf der Patientinnen und Patienten orientieren
Psychische Versorgung muss sich am Bedarf der Patientinnen und Patienten orientieren
Die SPD-Fraktion trägt den Kompromiss innerhalb der Koalition deshalb mit und hat dem Gesetz zugestimmt.
Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist klar, dass Menschen, die auf psychotherapeutische Hilfe angewiesen sind, nicht die Leidtragenden notwendig gewordener Maßnahmen zur Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung sein dürfen.
Ich nehme Ihre Sorge ernst, dass sich die Versorgungssituation weiter verschlechtern könnte. Deshalb werden wir die Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen aufmerksam begleiten und dort nachsteuern, wo sich negative Folgen für Patientinnen und Patienten oder für die ambulante Versorgung zeigen.