Sehr geehrte Frau M., wie stehen Sie zu den Kürzungen u. geplanter Budgetierung f. Psychotherapie, dem damit verbunden Abbau von Psychotherapieplätzen - der weiter ansteigenden Not in der Gesellsch.
Bereits heute suchen und warten Patient*innen teils über ein Jahr auf einen Therapieplatz, im Kinder- und Jugendbereich ist die Lage deutlich drastischer. Ich kann dies rückmelden, da ich selbst in diesem Bereich tätig bin.
Ihre Zustimmung zum geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird mindestens indirekt diesen Zustand verschärfen und vielen ambulanten Praxen die Existenzgrundlage entziehen.
Perspektivisch wird die ambulante Psychotherapie somit aus der kassenärztlichen Versorgung gedrängt.
Seit Monaten wird bereits darüber von Psychotherapeut*innen wie Betroffenen aufgeklärt.
Empfehlungen dazu: https://psy-cast.org/warum-psychotherapeutinnen-gerade-wuetend-sind-und-alle-es-sein-sollten/
https://psy-cast.org/was-es-uns-kostet-an-psychotherapie-zu-sparen/
Selbst ökonomisch betrachtet, ist dieses Gesetz langfristig kaum kostensparend, da psychische Erkrankungen zu vielen Fehlzeiten führen, mehr Krankengeld ausgezahlt werden muss etc.
Helfen Sie mit dies zu verhindern.
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und dafür, dass Sie sich mit Ihren Erfahrungen aus der Praxis an mich wenden. Dass Sie selbst im Bereich der Kinder- und Jugendpsychotherapie tätig sind, macht Ihre Schilderungen für mich besonders wertvoll. Die Perspektive derjenigen, die täglich mit Patientinnen und Patienten arbeiten, ist für meine parlamentarische Arbeit von großer Bedeutung.
Ich teile Ihre Einschätzung, dass die psychotherapeutische Versorgung bereits heute vor großen Herausforderungen steht. Lange Wartezeiten auf Therapieplätze – insbesondere für Kinder und Jugendliche – sind für viele Betroffene und ihre Familien eine enorme Belastung. Dass notwendige Hilfe häufig nicht zeitnah verfügbar ist, ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel.
Gerade deshalb hat sich die SPD-Bundestagsfraktion intensiv mit den Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes auf die psychotherapeutische Versorgung beschäftigt. Unsere Arbeitsgruppe Gesundheit hat dazu mehrfach das Gespräch mit den Berufs- und Fachverbänden gesucht und wird diesen Austausch auch in den kommenden Monaten fortsetzen.
Mit dem Gesetz standen wir vor der schwierigen Aufgabe, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung angesichts eines erheblichen Defizits zu stabilisieren. Gleichzeitig war für uns von Anfang an klar, dass notwendige Konsolidierungsmaßnahmen nicht zulasten von Menschen mit psychischen Erkrankungen gehen dürfen.
Uns war bewusst, dass insbesondere die Wiedereingliederung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung bei vielen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Patientinnen und Patienten große Verunsicherung ausgelöst hat. Deshalb haben wir im parlamentarischen Verfahren wichtige Sicherungen erreicht. So können laufende Psychotherapien, die vor dem 31. Dezember 2026 begonnen, beantragt und genehmigt wurden, ohne Honorarkürzungen fortgeführt werden. Zudem bleibt sichergestellt, dass die bisher für psychotherapeutische Leistungen vorgesehenen Vergütungsmittel auch innerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung ausschließlich der psychotherapeutischen Versorgung zugutekommen.
Mir ist bewusst, dass diese Maßnahmen die Sorgen vieler Praktikerinnen und Praktiker nicht vollständig ausräumen. Deshalb haben wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner einen Entschließungsantrag beschlossen, mit dem bereits im Herbst weitere Verbesserungen auf den Weg gebracht werden sollen. Dafür sind zusätzliche Mittel von über 100 Millionen Euro vorgesehen. Unter anderem soll sichergestellt werden, dass begonnene Therapien bis zum Abschluss der Behandlung abgesichert bleiben. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass Leistungen für Kinder und Jugendliche sowie für schwer psychisch erkrankte Menschen auch künftig dauerhaft außerhalb der Budgetierung vergütet werden. Gerade der Schutz junger Menschen und besonders vulnerabler Patientengruppen ist mir dabei ein wichtiges Anliegen.
Ich nehme auch Ihre Sorge ernst, dass sich die Versorgungssituation weiter verschlechtern könnte. Deshalb werden wir die Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen aufmerksam begleiten und dort nachsteuern, wo sich negative Folgen für Patientinnen und Patienten oder für die ambulante Versorgung zeigen. Ich bin überzeugt, dass eine gute psychotherapeutische Versorgung nicht nur menschlich geboten ist, sondern auch gesundheitspolitisch und volkswirtschaftlich sinnvoll: Frühzeitige Behandlung verhindert Chronifizierungen, reduziert Folgekosten und stärkt die Teilhabe der Betroffenen.
Vielen Dank, dass Sie sich mit Ihren Erfahrungen und Einschätzungen an mich gewandt haben. Der direkte Austausch mit Menschen, die täglich in der Versorgung arbeiten, ist für meine Arbeit im Bundestag unverzichtbar. Deshalb lade ich Sie herzlich zu einem persönlichen Gespräch in mein Wahlkreisbüro in Bautzen oder Hoyerswerda ein. Wie Sie wissen, haben die Beratungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz viele unterschiedliche Aspekte und schwierige Abwägungen umfasst, die sich in einem Schreiben nur begrenzt darstellen lassen. Im persönlichen Gespräch können wir Ihre Erfahrungen aus der Praxis und die weiteren Reformschritte ausführlicher besprechen. Wenn Sie Interesse daran haben, können Sie sich gerne an mein Wahlkreisteam unter kathrin.michel.wk@bundestag.de wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Michel
Mitglied des Deutschen Bundestages
