Warum stimmt Ihre Partei der De-facto-Abschaffung des IFG zu?
Sehr geehrter Frau Michel,
mit großer Bestürzung nehme ich zur Kenntnis, dass nun auch Ihre Partei den Bürgern und Bürgerorganisationen zu misstrauen scheint. Aus meiner Sicht ist aber Transparenz die Grundvoraussetzung für eine wirkungsvolle Beteiligung der Öffentlichkeit an gesellschaftlichen Prozessen und damit auch für das Funktionieren einer rechtsstaatlichen Demokratie.
Ich fordere Sie deshalb auf, die Entkernung des IFG abzulehnen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Das IFG war seinerzeit ein umstrittenes Thema bei den schwarz-roten Koalitionsverhandlungen 2025. Im Koalitionsvertrag haben wir uns daher aus unterschiedlichen Richtungen kommend darauf geeinigt, „das IFG in der bisherigen Form mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren zu wollen“.
Was bedeutet dies konkret? Bislang existiert lediglich die Vereinbarung aus dem Koalitionsausschuss von Anfang Juli im Papier „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ (Sie finden die Vereinbarung im entsprechenden Papier bei der Randnummer 32). Dort ist festgehalten, „das IFG unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen […] weiterzuentwickeln und an die aktuellen Herausforderungen anzupassen“. Wichtig zu wissen ist: Die konkrete gesetzliche Ausgestaltung und die parlamentarischen Beratungen stehen noch aus.
Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt das Vorhaben, das IFG unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen. Dazu zählt insbesondere die Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses, denn es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesverwaltung auch zwanzig Jahre nach Inkrafttreten des IFG die Akten noch händisch schwärzt. Angesichts der dramatisch veränderten Sicherheitslage muss überprüft werden, ob die staatliche Resilienz und der Schutzbedarf etwa der kritischen Infrastrukturen sichergestellt ist. Nach unserer Einschätzung enthält das IFG die notwendigen Vorschriften zum Schutz der berechtigen staatlichen Sicherheitsbelange, die den Schutz seit zwanzig Jahren ausnahmslos gewährleistet haben. Überprüft werden müssen aber Veröffentlichungspflichten in den Spezialgesetzen etwa zu kritischen Infrastrukturen, da sich hier möglicherweise heute andere Einschätzungen ergeben.
Wofür es von Seiten der SPD-Bundestagsfraktion keine Zustimmung geben wird, ist klar: Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen. Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des IFG stehen wir nicht zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kathrin Michel
