Wie werden PsychotherapeutInnen bei der kommenden Gesundheitsreform und der vorwiegenden Behandlung "schwerer Erkrankungen" vor emotionaler Überlastung geschützt? Wird das auch diskutiert?
Sehr geehrte Frau Borchardt,
mit der kommenden Gesundheitsreform und dem Eilantrag liegt der Fokus auf der primären Versorgung schwer kranker PatientInnen. In der Praxis bedeutet die Behandlung von fast ausschließlich schwer kranken PatientInnen auch eine hohe emotionale und ressourcenintensive Belastung für die PsychotherapeutInnen, sowie eine dauerhaft hohe emotionale Regulation und Kompetenz. Wir sind, anders als in der somatisch ärztlichen Versorgung, mit jedem Patienten 50 Minuten zeitgebunden in intensivem zwischenmenschlichen Kontakt. Bereits heute nehmen wir selbst regelmäßig Supervision auf eigene Kosten in Anspruch, um dem gerecht zu werden. Wie soll bei einer überwiegenden Behandlung von schwer kranken Menschen, ohne ausgeglichenen Fallmix, langfristig die Gesundheit der PsychotherapeutInnen bei der angestrebten Reform gewährleistet werden, damit auch wir unseren Beruf über ein Berufsleben hinweg, bei gleicher Stundenzahl wie bisher, ausüben können und dabei gesund bleiben?
Die Gesundheit der Beschäftigten im Gesundheitswesen ist selbstverständlich ein wichtiges Anliegen. Das gilt für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ebenso wie für Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte oder Rettungsdienste, die täglich unter hoher Belastung arbeiten.
Die von Ihnen gezogene Schlussfolgerung teile ich jedoch nicht. Aus der geplanten Reform folgt weder, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten künftig "fast ausschließlich" schwer erkrankte Menschen behandeln werden, noch ist vorgesehen, einen bestimmten Fallmix gesetzlich vorzuschreiben.
Ziel der Reform ist vielmehr, vorhandene Kapazitäten dort einzusetzen, wo der medizinische Bedarf am größten ist. Die konkrete Behandlungsentscheidung bleibt Aufgabe der behandelnden Therapeutinnen und Therapeuten im Rahmen der Selbstverwaltung. Die Politik definiert den gesetzlichen Rahmen, sie steuert nicht die individuelle Patientenverteilung in den einzelnen Praxen.
Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Supervision oder der Organisation der Berufsausübung sind wichtige Themen. Sie sind jedoch keine Besonderheit der geplanten Reform und werden auch nicht allein durch gesetzliche Vergütungsregelungen bestimmt. Viele Gesundheitsberufe arbeiten dauerhaft unter hoher emotionaler Belastung und tragen hierfür selbst, gemeinsam mit ihren Arbeitgebern oder im Fall niedergelassener Praxen in eigener Verantwortung, geeignete Vorsorge.
Ich sehe deshalb keinen Anlass für besondere staatliche Schutzregelungen ausschließlich für den Berufsstand der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Zusammenhang mit dieser Reform. Entscheidend bleibt, dass schwer erkrankte Patientinnen und Patienten zeitnah die Behandlung erhalten, die sie benötigen.
