DIE LINKE kritisiert seit jeher die im bisherigen Steuerrecht angelegten Privilegien für Alleinverdiener-Ehen oder solche, wo die Ehepartner sehr ungleich (zumeist zuungunsten der Frauen) verdienen.
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Die Überführung der Lohnsteuerklassen III und V in das Faktorverfahren ist ein liberales Anliegen, für das sich die FDP seit langem einsetzt.
Gerne teile ich Ihnen mit, dass der Gesetzentwurf für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Abschaffung der Lohnsteuerklassen III und V aktuell vom Bundesfinanzministerium erarbeitet wird
Ob § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG (Verlustverrechnung bei Termingeschäften) gegen die Verfassung verstößt, muss und kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Die Besteuerung der Rente fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium der Finanzen (BMF). Für eine fachliche Beantwortung Ihres Anliegens müssen Sie sich daher bitte direkt an das BMF wenden.