Antwort 03.09.2021 von Dennis Rohde SPD
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wissen nicht, dass sie bereits in der Probezeit einen Anspruch auf
Urlaub haben. Dies regelt das Bundesurlaubsgesetz jedoch ganz klar!
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wissen nicht, dass sie bereits in der Probezeit einen Anspruch auf
Urlaub haben. Dies regelt das Bundesurlaubsgesetz jedoch ganz klar!
Ja, als Werktag gilt jeder Tag außer Sonn-und Feiertagen, also auch der Samstag. 8 Stunden Mal 6 Tage ergibt 48 Stunden Wochenarbeitszeit.
Ich setze mich mit aller Kraft für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die vielen Grenzpendler in Trier und im Landkreis Trier-Saarburg ein.