Im Dezember 2021 gab es eine gesetzliche Änderung in der Tierschutz-Versuchstierverordnung. Diese Änderung besagt, dass nunmehr auch Versuche zur Aus-, Fort- und Weiterbildung in einem vollständigen vollen Genehmigungsverfahren geprüft werden und nicht wie zuvor nur einer Anzeigepflicht unterliegen.
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Antwort 17.04.2024 von Benjamin Raschke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Sebastian Walter Die Linke
Antwort 23.02.2024 von Gero Hocker FDP
Für eine zweckgebundene Abgabe anstelle einer Steuer existiert bisher aber kein einziger Vorschlag, der europarechtskonform umsetzbar wäre. Problematisch wäre, dass diese Abgabe immer auch auf importiertes Fleisch aus dem Ausland erhoben werden müsste, ausländische Betriebe im Gegenzug aber nicht von Investitionsförderungen in höhere Tierhaltungsstandards profitieren würden. Das BMEL konnte hierzu bislang kein Konzept vorlegen.
Antwort ausstehend von Norbert Lins CDU
Antwort 05.02.2024 von Dietmar Bartsch Die Linke
Es gibt immer weniger niedergelassene Tierärzte und Tierärztinnen mit eigener Praxis. Das ist insbesondere auf dem Land, wo ich wohne, ein Problem, weil so ein Mangel und teilweise lange Anfahrtswege entstehen.
Antwort 07.03.2024 von Gregor Gysi Die Linke
Die von Ihnen geschilderten Umstände wurden erstmalig mir gegenüber vorgetragen.