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Rentner und Rentnerinnen in Deutschland haben nicht weniger Geld insgesamt zur Verfügung als jemand, der Bürgergeld empfängt. Sollte dies individuell der Fall sein, müsste die betroffene Person berechtigt sein, Grundsicherung im Alter zu beziehen, und sollte das prüfen lassen.
Inwieweit auch in M-V das Tarifergebnis auch für Versorgungsempfänger übernommen wird, können nur die Landtagsabgeordneten aus M-V beantworten.
Der Staat hat kein Einnahmenproblem. Deshalb kommt es für uns nicht infrage, die Schuldenbremse zu schleifen oder Steuern zu erhöhen. Stattdessen müssen wir jeden Steuer-Euro treffsicherer einsetzen. Natürlich gehört als größter Posten im Bundeshaushalt auch der Sozialetat dazu.