Antwort 11.04.2023 von Eva Viehoff BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Leider ist der Gesetzentwurf nicht abschließend beraten worden und somit am Ende der Legislaturperiode automatisch für erledigt erklärt worden (Diskontinuität).
Leider ist der Gesetzentwurf nicht abschließend beraten worden und somit am Ende der Legislaturperiode automatisch für erledigt erklärt worden (Diskontinuität).
Dauert die Krankheit voraussichtlich mindestens ein halbes Jahr, gelten Leistungsempfänger nicht mehr als erwerbsfähig und der Anspruch auf Bürgergeld entfällt. Danach können Sie beim Amt für Soziales einen Antrag auf Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit stellen.
Wir arbeiten in der Koalition an eigenen Lösungen um eine langfristig stabile Gesundheitsversorgung für alle zu gewährleisten.
Die Finanzämter erlassen Einkommenssteuerbescheide, diese können Sie dann der Krankenkasse in Kopie vorlegen.