Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort ausstehend von Hubertus Heil SPD
Antwort 12.11.2024 von Marco Mohrmann CDU
Das von Ihnen angesprochene Medikament fällt unter den sogenannte Lifestyle-Paragraph (§34 im SGB 5): Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht – sogenannte Lifestyle Arzneimittel –, dürfen nicht als GKV-Leistung verordnet werden.
Antwort 11.11.2024 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
In den Verhandlungen haben wir erreicht, dass finanzielle Risiken für die gesetzliche Krankenversicherung nahezu ausgeschlossen bleiben. Die Regelung zur Vertraulichkeit wird nach zwei Jahren evaluiert und läuft Mitte 2028 aus.
Antwort ausstehend von Tino Sorge CDU
Antwort 29.10.2024 von Hubertus Heil SPD
Die gesetzliche Krankenversicherung wird bereits nicht nur durch die einkommensabhängigen Beiträge der Versicherten, sondern auch durch einen jährlichen Bundeszuschuss finanziert, der aus Steuergeldern stammt.