Sie sprechen tatsächlich den einzigen Fall an, in dem auch zukünftig die Mehrstaatigkeit nicht möglich sein wird: Beschränkungen durch den jeweiligen Herkunftsstaat.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 22.01.2024 von Hakan Demir SPD
Antwort 19.01.2024 von Hakan Demir SPD
Für die Inanspruchnahme der Mehrstaatigkeit reicht es, wenn das neue Gesetz zum Ende Ihres US-amerikanischen Einbürgerungsverfahrens in Kraft ist.
Antwort 17.01.2024 von Thorsten Frei CDU
Es ist schlicht nicht notwendig, sondern schädlich.
Antwort 24.01.2024 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Statt Hürden zu bauen, werden Anreize geschaffen: Die Reform beinhaltet kürzere Einbürgerungsfristen, das Geburtsortsprinzip für Kinder, Schutzmaßnahmen für Staatenlose und die Anerkennung von Mehrstaatigkeit.
Antwort 24.01.2024 von Lars Castellucci SPD
Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz wurde vergangenen Freitag, 19.01.2024 im Bundestag verabschiedet. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss der Bundesrat dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Diese Zustimmung steht noch aus.
Antwort 18.01.2024 von Hakan Demir SPD
Die Staatsangehörigkeitsreform wird geplant zu Mai 2024 in Kraft treten.