Antwort 25.07.2025 von Stephan Brandner AfD
Welche konkreten Maßnahmen meinen Sie?
Welche konkreten Maßnahmen meinen Sie?
Sie haben diese auch an den Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramts, Thorsten Frei MdB, gestellt.
Das IFG selbst regelt nicht speziell den Zugang zu Informationen über herrenlose Konten, aber grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei Bundesbehörden, sofern keine Ausschlussgründe wie Datenschutz oder Geschäftsgeheimnisse greifen
Ich kann Ihre Gedanken gut nachvollziehen.