Antwort 03.07.2024 von Hubertus Heil SPD
Ein direkter Brutto-Netto-Vergleich zwischen Beamt:innen und Angestellten greift zu kurz, da Beamt:innen andere Abzüge und Vorteile haben, die in die Betrachtung einfließen müssen. Ein umfassender Vergleich beider Gruppen ist daher komplex und nicht allein anhand des Netto-Einkommens möglich.