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Dauerhafte Grenzkontrollen oder die grundsätzliche Zurückweisung Schutzsuchender an den deutschen Binnengrenzen, so wie von der Union vorgeschlagen, sind europarechtswidrig und können schlichtweg nicht umgesetzt werden.
Alle bisherigen Versuche, den Flüchtlingsschutz in Drittstaaten auszulagern, gingen mit gravierenden Menschenrechtsverletzungen und Kosten einher.
Aber all das ist uns über die meisten Zugewanderten bekannt, sonst könnte das Thema nicht so aufgebauscht werden.
Wir Grüne lehnen die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten ab. Europa geht nur gemeinsam und geordnete Migration funktioniert nur europäisch.