Die Inflationsausgleichszahlung erhalten Beschäftigte im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen. Die Prämie ist das Ergebnis von Tarifverhandlungen.
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Die Regelung der Inflationsausgleichsprämie hat zudem einen rein tarifpolitischen Charakter, das heißt, es obliegt den Tarifparteien, in der Regel also Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, zu entscheiden, ob von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird oder nicht.
Die betriebliche Altersvorsorge ist an den jeweiligen Arbeitgeber geknüpft und, vergleichbar mit der Lohngestaltung, sehr unterschiedlich ausgestaltet.
diese Leistungsrechte in der sozialen Pflegeversicherung sind bundesgesetzlich festgelegt. Das Land hier nur begrenzte direkte Gestaltungsmöglichkeiten.
Grundsätzlich halte ich es richtig zu prüfen, ob und wie die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Versorgungsempfänger erweitert werden können.