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Die Regelung der Inflationsausgleichsprämie hat zudem einen rein tarifpolitischen Charakter, das heißt, es obliegt den Tarifparteien, in der Regel also Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, zu entscheiden, ob von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird oder nicht.
Die betriebliche Altersvorsorge ist an den jeweiligen Arbeitgeber geknüpft und, vergleichbar mit der Lohngestaltung, sehr unterschiedlich ausgestaltet.
diese Leistungsrechte in der sozialen Pflegeversicherung sind bundesgesetzlich festgelegt. Das Land hier nur begrenzte direkte Gestaltungsmöglichkeiten.
Grundsätzlich halte ich es richtig zu prüfen, ob und wie die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Versorgungsempfänger erweitert werden können.
Da Ihre Frage nicht direkt in meinen thematischen Zuständigkeitsbereich fällt, möchte ich Sie höflich bitten, sich an die zuständigen Kollegen aus meiner Fraktion zu wenden.