Alkohol ist immer in jeder Lebensphase schädlich einerseits, andererseits ein gesellschaftlich akzeptiertes Genussmittel.
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Bayern verfügt über bewährte und schlagkräftige Organisationen und Strukturen zur Prävention von schädlichem Alkoholkonsum. Dazu gehören insbesondere das Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), die Bayerische Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen (BAS) und der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD).
Bayern setzt in puncto Tabak- und Alkoholkonsum vorrangig auf umfassende Prävention, etablierte gesetzliche Regulierungsmaßnahmen sowie passgenaue Informations- und Aufklärungsangebote anstatt auf Verbote und Zugangsbeschränkungen.
Die Besteuerung kann Teil einer umfassenden Präventionsstrategie sein, um den übermäßigen Alkoholkonsum in Deutschland nachhaltig zu verringern.
