Antwort 12.10.2023 von Stephan Brandner AfD
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind nach Artikel 38 des Grundgesetzes Vertreter des ganzen Volkes
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind nach Artikel 38 des Grundgesetzes Vertreter des ganzen Volkes
Als gewählter Abgeordneter und Mitglied der Bundesregierung sehe ich mich in erster Linie den Bürgerinnen und Bürgern Deutschlands verpflichtet.
Der Deutsche Bundestag ist ein sogenanntes Arbeitsparlament.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales führt zu allen Gesetzesvorhaben und darüber hinaus auch zu Anträgen der Opposition öffentliche Anhörungen durch. Dazu laden alle Fraktionen Fachleute ihrer Wahl ein.
Zur Halbzeit ist nicht zuletzt im Sport noch vieles drin. Nur muss man dann mögliche Fehler aus der ersten Halbzeit abstellen. Wenn dies nicht gelingt, ist die Ampel auf dem Weg zur "Niederlage".