Antwort 14.07.2023 von Paula Piechotta BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir haben auch bereits im Arzneimittel-Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) entscheidende Entbürokratisierungen für die Arbeit zwischen Apotheken und Versicherungen beschlossen.
Wir haben auch bereits im Arzneimittel-Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) entscheidende Entbürokratisierungen für die Arbeit zwischen Apotheken und Versicherungen beschlossen.
D.h., es gibt grundsätzlich die Möglichkeit, über die Initialisierung eines Ermächtigungs- und/oder Sonderbedarfszulassungsverfahrens eine Bedarfsprüfung durchzuführen und im Falle eines entsprechenden Ergebnisses einen weiteren Arzt bzw. Psychotherapeuten in einem Planungsbereich zu etablieren.
Wir wollen die 2004 eingeführte Vollverbeitragung sowie die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung abschaffen. Das hat der SPD-Parteivorstand bereits im Juni 2017 ausdrücklich beschlossen.