(...) Es geht beim Bevölkerungsschutzgesetz aber grundsätzlich um die Überprüfung von Grundrechtseingriffen. Da ist das Bundesverfassungsgericht zuständig. (...)
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(...) ich habe der Änderung des Infektionsschutzgesetz am Ende aus zwei Gründen zugestimmt (...)
(...) Um das medizinische und pflegerische Personal nach über einem Jahr der Pandemie nicht weiter über ihre Belastungsgrenze zu bringen, wird die Lage tagtäglich evaluiert. Grundsätzlich gilt, dass politische Entscheidungen immer unter der Berücksichtigung verschiedenster Faktoren getroffen werden. (...)
(...) führende Politiker wünschen sich, dass Geimpften Privilegien zukommen (...)
(...) Eine fachliche Bewertung im Einzelnen möchte ich mir nicht anmaßen, jedoch spricht auch meiner Meinung nach Einiges dafür, Maßnahmen – und insbesondere Beschränkungen grundlegender bürgerlicher Freiheiten – nicht nur von der Wocheninzidenz abhängig zu machen. (...)