Frage an Markus Kurth bezüglich Gesundheit

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Markus Kurth
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Frage von Reinhard G. •

Frage an Markus Kurth von Reinhard G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Kurth,

ich habe kürzlich in verschiedenen Medien gelesen, das die Corona-Impfstoffe die Geimpften vor schweren Krankheits-Verläufen schützen. Aber die Geimpften könnten trotzdem (leicht) erkranken – und andere mit Corona infizieren.

https://www.mdr.de/brisant/corona-impfung-ansteckend-100.html

https://www.mdr.de/brisant/quarantaene-impfung-100.html

https://www.swr.de/wissen/ansteckend-trotz-corona-impfung-forschung-100.html

Es gibt ja vermehrt neue Virusvarianten, gegen die einige Impfstoffe nicht so gut wirken sollen. Könnten sich diese möglicherweise bei Geimpften weiterentwickeln (eventuell auch noch mutieren) und dann weitergegeben werden? Es gab ja schon im letzten Jahr die Warnung, dass es Menschen gäbe, die ohne Symptome den Virus übertragen. Manche auch langfristig ... (Sogenannte „Superspreader“)

Ich wäre wohl der Letzte, der dafür wäre, Bürger ihre Freiheitsrechte vorzuenthalten. Trotzdem habe ich folgende Fragen: Auf welcher wissenschaftlicher Grundlage beruht es, wenn die Regierung jetzt Geimpften mehr Rechte einräumen will, als nicht Geimpften? Steht das nicht im Widerspruch zu den bisherigen Aussagen von mehreren Politikern aus der Koalition? Denken Sie, dass Geimpfte sich weniger oft testen lassen sollen, als nicht Geimpfte? Sollten nicht verfassungsrechtlich bedenkliche Maßnahmen mit zweifelhafter Wirksamkeit, wie beispielsweise nächtliche Ausgangssperren, für alle Bürger zurückgenommen werden?

Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrter Herr Großmann

vielen Dank für Ihr Schreiben zu besonderen Rechten für Geimpfte.
Grundrechte sind keine Privilegien. Deren Einschränkung ist auch hier nur so lange zu rechtfertigen, wie es zur Gefahrenabwehr geeignet, erforderlich und insgesamt verhältnismäßig ist. Wenn von vollständig Geimpften weitgehend keine Ansteckungsgefahr mehr ausgeht, müssen Einschränkungen grundsätzlich entfallen. Gerechtfertigt sind dann übergangsweise nur noch Pflichten wie, in manchen Bereichen, das Maskentragen, weil diese Praxis etwa in Verkehrsmitteln oder Versammlungen anderweitig nicht zu kontrollieren wäre, besonders angesichts einer großen Zahl noch nicht geimpfter Personen. Je mehr Menschen geimpft werden, desto mehr müssen auch die Freiheiten für sie wiederkehren.
Geimpfte haben ein deutlich reduziertes Risiko, sich anzustecken und demzufolge andere zu infizieren. Sie haben also für das Infektionsgeschehen keine Bedeutung mehr. Maßnahmen, die sich unmittelbar gegen eine Person richten, um ihre Kontakte zu beschränken, sind aus unserer Sicht gegenüber Geimpften unzulässig.
Wir sind daher insbesondere dafür, dass:

* Geimpfte sich mit anderen Geimpften in Innenräumen ohne Maske und Abstand treffen dürfen,
* Geimpfte von Ausgangsbeschränkungen ausgenommen werden,
* Geimpfte Zugang zu bislang wegen des Infektionsschutzes zugangsbeschränkten oder nur mit Test zugänglichen Bereichen erhalten.
Die Bundesregierung und die Union/SPD-Koalition haben es leider versäumt, die Regelungen dafür bereits unmittelbar in das Infektionsschutzgesetz aufzunehmen und stattdessen eine Verordnungsermächtigung geschaffen, von der erst noch Gebrauch gemacht werden muss. Wir fordern, den Entwurf für eine solche Verordnung unverzüglich in der Bundesregierung zu beschließen und die erforderliche Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zu der Verordnung einzuholen. Das darf nicht auf die lange Bank geschoben werden.
Allgemeine Vorgaben wie die Maskenpflicht oder Abstandsregeln in der Öffentlichkeit halten wir, wie gesagt, aktuell auch für Geimpfte noch weiter für erforderlich, angemessen und zumutbar, auch weil das Risiko einer Reinfektion besteht, durch die besonders vulnerable noch ungeimpfte Menschen angesteckt werden können.
Im Übrigen sind die Regelungen im Hinblick auf ihre Erforderlichkeit stetig zu überprüfen und neuen Forschungsergebnissen anzupassen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Kurth

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