Strukturelle Konsequenzen hat das Justizministerium in zweierlei Hinsicht gezogen und zwar im Hinblick auf die Zuständigkeit bei Verfahren gegen eigene Mitarbeitende und die Überprüfung von Bewerbenden bei Versetzungen aus einem anderen Bundesland
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Antwort 03.03.2025 von Ulf Prange SPD
Antwort 21.01.2025 von Wibke Brems BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
nein, das tun wir nicht. Im von Ihnen zitierten WDR-Artikel erklärt der Minister, wieso das Verfahren von seinem Ministerium nun neu aufgerollt wird.
Antwort ausstehend von Frank Jablonski BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Marc Lürbke FDP
Antwort 14.11.2024 von Manuel Hagel CDU
Aus diesem Grunde ist das Gesetz auch noch nicht beschlossen, sondern Beratungsgegenstand im Vermittlungsausschuss. Dieser hat zuletzt im Juni 2024 die Beratungen vertagt.
Antwort 11.11.2024 von Hans-Ulrich Rülke FDP
Aufgrund der Vorkommnisse der letzten Woche halte ich einen zeitnahen Abschluss des Verfahrens für eher unwahrscheinlich. Eine zeitnahe Umsetzung in Baden-Württemberg erwarte ich daher ebenfalls nicht.