Gestrichen wurde der im ursprünglichen Entwurf noch vorgesehene § 13 Absatz 5 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken. Diese wurden von diversen Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetz im Deutschen Bundestag geäußert und von uns sehr ernst genommen.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 21.04.2024 von Hakan Demir SPD
Antwort 29.07.2024 von Jan Plobner SPD
Leider konnten wir unsere Koalitionspartner nicht davon überzeugen, die dreimonatige Anmeldefrist aus §4 zu streichen.
Antwort 23.01.2024 von Jürgen Lenders FDP
Für uns Liberale ist wichtig, dass der Staat nicht zum Datenkraken wird.
Antwort 21.06.2024 von Nicole Bauer FDP
Die dreimonatige Frist ist angesichts der Tragweite einer Geschlechtsänderung begründet und zumutbar. Die Datenweitergabe ist kein Bestandteil des Gesetzes.
Antwort 26.06.2024 von Ulle Schauws BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Änderung des Geschlechtseintrages wird nicht automatisch an Sicherheitsbehörden weitergegeben. Dafür habe ich mich mit meinen Kolleg*innen in den Verhandlungen eingesetzt.
Antwort 05.07.2024 von Tessa Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich freue mich sehr darüber, dass wir es in den Verhandlungen zum Selbstbestimmungsgesetz geschafft haben, die Datenweitergabe zu verhindern und den Paragraphen aus dem Gesetz zu streichen.