Nun zu Ihrer Frage nach Bestandsrentnerinnen und -rentnern in der Erwerbsminderungsrente. Wir als SPD finden auch, dass etwas für die Bestandsrentnerinnen und -rentner getan werden muss. Deshalb haben wir die Regierung dazu aufgefordert, Vorschläge zu machen, wie Verbesserungen für diesen Personenkreis erreicht werden können. Eine Antwort hierauf steht aber noch aus. Wir haben inzwischen die Erwerbsminderungsrenten mehrfach verbessert, indem wir die Zurechnungszeiten verlängert haben. Dies gilt jedoch nicht für Bestandsrentnerinnen und -rentner. Das liegt vor allem daran, dass zwei wesentliche Punkte mit der Union nicht zu klären waren:
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
(...) Grundsätzlich sind in Deutschland alle Einkünfte – z.B. Arbeitslohn und Rentenbezüge zu versteuern. Der Gesetzgeber hat sich vor vielen Jahren grundsätzlich dafür entschieden, eine sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“ einzuführen. Bei der „nachgelagerten Besteuerung“ werden die Beiträge zur Rentenversicherung freigestellt. (...)
(...) Wer eine lebenslange Rente aus einer privaten Rentenversicherung erhält, muss diese nur mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuern. Dieser variiert je nach Renteneintrittsalter. (...)
(...) Außerdem soll die „nachgelagerte Rentenbesteuerung“ nicht schon 2040, sondern erst 2070 abgeschlossen werden. Damit wollen wir die Doppelbesteuerung so weit wie möglich eindämmen. (...)
Für mich steht fest: Jahrzehntelang fleißige Menschen müssen im Alter mehr auf dem Konto haben als jene, die weniger gearbeitet haben