Antwort 27.05.2024 von Marco Buschmann FDP
Ein solch schwerwiegender Eingriff ist nur in bestimmten Fällen gerechtfertigt.
Ein solch schwerwiegender Eingriff ist nur in bestimmten Fällen gerechtfertigt.
Das Wehrpflichtgesetz regelt dies in § 1: „Wehrpflichtig sind alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind“.
Objektschutz und Kriminalitätsprävention werden von Bahn wie Bundespolizei bereits intensiv betrieben und technologische Neuerungen in Pilotprojekten getestet.