Ich werde mich für eine strikte Kontrolle von Sportwaffenbesitzern und -besitzerinnen einsetzen, um dem Schiessport weiterhin eine Zukunft zu eröffnen.
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Ich befürworte, dass das Waffengesetz strenge sicherheits- und ordnungsrelevante Auflagen für den Umgang von Sportwaffen vorsieht

Für die Änderung von
§ 14 Waffengesetz (WaffG) Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen sehe ich aktuell keinen Änderungsbedarf.
ich halte das für OK sofern der Waffenbesitzer die entsprechende moralische Eignung besitzt und verantwortungsvoll mit dem Sportgerät umgeht.
Der Kulturstaatsministerin Claudia Roth ist sehr bewusst, welche Auswirkungen das „Herrenberg-Urteil“ auf die freischaffenden Künstler*innen haben kann.
Mit dem von Ihnen angesprochenen Thema war ich - als Fachsprecherin für Stadtentwicklung, Wohnen, Verkehr und Sport - bisher nicht befasst. Ich kann Ihnen auch nicht sagen, was die Grünen tun.