Unser Ziel ist klar: Wir wollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht schwächen, sondern so reformieren, dass er auch künftig breit akzeptiert, glaubwürdig und relevant bleibt. Er soll eine verlässliche Stimme in einer zunehmend unübersichtlichen Medienwelt bleiben.
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Es ist der Ländergemeinschaft und somit auch Hamburg ein wichtiges Anliegen, die Akzeptanz und Vertrauenswürdigkeit des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks zu stärken.
Eine ausdrücklich formulierte Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Videos enthält der Medienstaatsvertrag derzeit nicht. Allerdings sieht die europäische KI-Verordnung künftig Transparenzpflichten für bestimmte KI-generierte Inhalte vor. Diese Vorgaben werden verbindlich umzusetzen sein.
Ich kann gut nachvollziehen, dass sich Beitragszahlende eine unbegrenzte Verfügbarkeit wünschen. Das staatsvertragliche System ist jedoch auf einen Ausgleich zwischen dem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und den Interessen privater Anbieter angelegt.
Natürlich braucht auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk kritische Debatten und Reformen, etwa zu Transparenz oder auch Umgang mit Fehlern. Diese Diskussionen sollten aber aus Verantwortung für den ÖRR geführt werden und nicht aus grundsätzlichem Misstrauen oder Ressentiment gegen unabhängige Medien. Denn wer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk schwächt, schwächt am Ende die demokratische Öffentlichkeit insgesamt.