Wir finanzieren Produktionen wie den „Stuttgarter Tatort“ mit Rundfunkbeiträgen. Warum sind sie oft nur kurz online? Unterstützen Sie eine dauerhafte öffentliche Zugänglichkeit?
Erfahrung mit Mediathekonline, die aktuell auch durch Herrn Weimar getriebenen DIskussion über den zu erneuernden Medienastaatsvertrag.
Sehr geehrter Herr Dr. R.
vielen Dank für Ihre Frage. Wir Grüne setzen uns für einen modernen, digitalen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein. Da Mediennutzung zunehmend online stattfindet, braucht es dort ein leicht zugängliches und umfassendes Angebot.
Für Formate wie den Tatort legt die ARD die Verfügbarkeit im Rahmen ihres Verweildauerkonzepts fest. Derzeit sind Tatort-Folgen in der Regel ein Jahr abrufbar. Bei einer Wiederholung im Fernsehen beginnt die Frist erneut.
Ich kann gut nachvollziehen, dass sich Beitragszahlende eine unbegrenzte Verfügbarkeit wünschen. Das staatsvertragliche System ist jedoch auf einen Ausgleich zwischen dem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und den Interessen privater Anbieter angelegt. Auch das europäische Beihilferecht verlangt einen solchen Ausgleich, damit die Finanzierung durch Rundfunkbeiträge rechtskonform ist. Die Rundfunkanstalten sind verpflichtet, das bei ihrem Online-Angebot mitzudenken.
Vor diesem Hintergrund ist eine pauschale unbegrenzte Online-Verfügbarkeit aller Inhalte im Moment nicht realistisch. Wir Grüne setzen uns deshalb für eine ausgewogene Regulierung ein, die sowohl den Bedürfnissen der Beitragszahlenden als auch einem funktionierenden dualen Mediensystem bestmöglich gerecht wird.
Ich hoffe, das hilft Ihnen zur Einordnung. Bitte melden Sie sich, wenn noch Fragen dazu offen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Olschowski MdL
