Antwort 17.07.2025 von Bärbel Bas SPD
Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum unterscheidet nicht nach den jeweiligen Ursachen für den Hilfebedarf.
Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum unterscheidet nicht nach den jeweiligen Ursachen für den Hilfebedarf.
Wer auf die Hilfe der Solidargemeinschaft angewiesen, soll auch die notwendige Solidarität erfahren.